Schnell und einfach zum EEWärmeG-Nachweis (Okt. 14)

Wer die Einhaltung des am 1.1.2009 als Bundesgesetz in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) nachweisen muss, findet dazu in der aktuellen SOLAR-COMPUTER-Software ein ideales Programm als Arbeitsmittel. Das neue Bbl. 2 der DIN V 18599 weist den Weg.
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Theoretische Grundlage

"Hätte man die Gesetze, Verordnungen und Normen nicht einfacher machen können?", mag der eine oder andere Planer denken, wenn er Inhalte, Begriffe und gewünschte Nachweis-Ergebnisse des EEWärmeG mit denen der EnEV vergleicht. Das Beiblatt 2 der DIN V 18599 (Ausgabe 2012-06) beschreibt einen praktikablen Weg, Planer-Wünsche zu erfüllen, indem es die "Anwendung von Kennwerten aus der DIN V 18599 bei Nachweisen des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich" genau beschreibt. Das aktuelle SOLAR-COMPUTER-Programm "Energieeffizienz" (Best.-Nr. B55) setzt dies um.

Beiblatt 2 vollständig umgesetzt

Im SOLAR-COMPUTER-Programm lassen sich alle benötigten Gebäude- und Anlagen-Daten komfortabel erfassen, um Nachweise zum EEWärmeG vollständig berechnen und erstellen zu können. Dies gilt für komplexe Gebäude- wie für Anlagendaten und -typen. Im Einzelnen werden Wärme- und Kältebedarf detailliert aufgeschlüsselt und nachgewiesen; ebenso die Nutzung regenerativer Energien im Gebäude sowie über Wärme-/Kältenetze. Das Programm bildet das im Kapitel 3.1 des Beiblattes 2 der DIN V 18599 dargestellte Nachweisformular 1:1 ab, sowohl eingebunden im Bildschirm-Dialog zur sofortigen Kontrolle während der Bearbeitung nach Auslösen der Berechnung als auch als A4-Druckausgabe.



Zwei Nachweise - ein Arbeitsschritt

Mit Gültigwerden der neuen EnEV 2014 ist das o. g. Nachweisverfahren zum EEWärmeG jetzt auch für den öffentlich-rechtlichen EnEV-Nachweis relevant geworden, da die neue EnEV 2014 auf die aktuellen Ausgaben 2012 der DIN V 18599 verweist. Im SOLAR-COMPUTER-Programm "Energieeffizienz" (Best.-Nr. B55) wurden deshalb beide Nachweisverfahren kombiniert. Dies hat attraktive Konsequenzen für den Planer, die ihn nichts kosten: Wer den Nachweis zum EEWärmeG erstellt hat, kann "auf Knopfdruck" auch den Nachweis nach EnEV 2014 erstellen und umgekehrt.

Integrales Planen

Falls verschiedene Planer für die Nachweise des EEWärmeG und der EnEV 2014 verantwortlich sind, lassen sich die Projektdaten, die die Basis für beide Nachweise sind, arbeits- und zeitsparend mit Hilfe der SOLAR-COMPUTER-Archiv-Funktion austauschen. Weiter stehen bei Bedarf Schnittstellen zu Heiz- und Kühllast, sommerlichem Wärmeschutz, Raumtool 3D und CAD zur Verfügung.


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