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Kühllast: Rechnen Sie nach Stand der Technik? (Mai 16)
Planern ist oft nicht bewusst, dass sie für Schäden haften, wenn sie nicht nach dem "Stand der Technik" planen bzw. rechnen und sich dadurch Nachteile für den Bauherren ergeben, z. B. in Form überhöhter Investitionen oder Energieverbräuche. Der VDI e. V. hat jetzt ein Instrument geschaffen, mit dem jeder Planer schnell prüfen kann, ob er sich mit seiner Kühllast-Software auf juristischem Glatteis befindet oder rechtskonform nach Stand der Technik rechnet.
Aktuelles zum Normenwesen
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Zum Lösen von Aufgabenstellungen mussten komplexe Zusammenhänge angesichts der 1996 noch begrenzten PC-Rechenleistung durch Näherungs-Algorithmen abgebildet werden. Z. B. musste mit starren Bauschwereklassen gerechnet werden, anstatt, wie heute, dynamisch sich ändernde Temperaturprofile im Bauteil-Schichtaufbau zu simulieren. Damit können sich unterschiedliche Rechenergebnisse und in Folge unterschiedliche Planungsvorgaben ergeben, je nachdem, ob mit ungültiger oder gültiger Kühllast-Richtlinie gearbeitet wird.
Haftungs-Fallen
TGA-Planer und Architekten sind rechtlich dazu verpflichtet, für ihre Planungen die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Dies gilt nicht nur für jedes neue Bauvorhaben, sondern auch für laufende Projekte. Rechtswirksam ist der Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistung, nicht etwa der Zeitpunkt der Beauftragung der Planungsleistung; ein Sachverhalt, über den auch Berufsverbände und Architektenkammern ihre Mitglieder informieren. Ausschließen kann ein Planer sein Haftungs-Risiko nur, wenn ihm der Bauherr eine Haftungsfreizeichnung ausstellt. Aber welcher Planer wird sich schon die Blöße geben, noch mit veralteter Kühllast-Software zu planen und dem Bauherrn ggf. Nachteile zu bescheren?Welche Kühllast-Software rechnet rechtskonform?
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Der VDI e. V. klärt auf
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Kühllast, Simulation, sommerlicher Wärmeschutz
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