Kühllast: Rechnen Sie nach Stand der Technik? (Mai 16)

Planern ist oft nicht bewusst, dass sie für Schäden haften, wenn sie nicht nach dem "Stand der Technik" planen bzw. rechnen und sich dadurch Nachteile für den Bauherren ergeben, z. B. in Form überhöhter Investitionen oder Energieverbräuche. Der VDI e. V. hat jetzt ein Instrument geschaffen, mit dem jeder Planer schnell prüfen kann, ob er sich mit seiner Kühllast-Software auf juristischem Glatteis befindet oder rechtskonform nach Stand der Technik rechnet.
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Aktuelles zum Normenwesen

Berechnungen zur Kühllast und energetisch-thermischen Jahressimulation von Gebäuden und Räumen sind algorithmisch in den Ausgaben 2015 der Richtlinien VDI 2078 (Kühllast) sowie VDI 6007 (Berechnung des instationären Verhaltens von Gebäuden und Räumen) beschrieben und sind aktueller Stand der Technik. Mit Veröffentlichung der Ausgabe 2015 der VDI 2078 wurde die bisherige Ausgabe der Kühllast-Richtinie aus dem Jahr 1996 ungültig und in der Rechtsprechung damit nicht mehr Stand der Technik.

Zum Lösen von Aufgabenstellungen mussten komplexe Zusammenhänge angesichts der 1996 noch begrenzten PC-Rechenleistung durch Näherungs-Algorithmen abgebildet werden. Z. B. musste mit starren Bauschwereklassen gerechnet werden, anstatt, wie heute, dynamisch sich ändernde Temperaturprofile im Bauteil-Schichtaufbau zu simulieren. Damit können sich unterschiedliche Rechenergebnisse und in Folge unterschiedliche Planungsvorgaben ergeben, je nachdem, ob mit ungültiger oder gültiger Kühllast-Richtlinie gearbeitet wird.

Haftungs-Fallen

TGA-Planer und Architekten sind rechtlich dazu verpflichtet, für ihre Planungen die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Dies gilt nicht nur für jedes neue Bauvorhaben, sondern auch für laufende Projekte. Rechtswirksam ist der Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistung, nicht etwa der Zeitpunkt der Beauftragung der Planungsleistung; ein Sachverhalt, über den auch Berufsverbände und Architektenkammern ihre Mitglieder informieren. Ausschließen kann ein Planer sein Haftungs-Risiko nur, wenn ihm der Bauherr eine Haftungsfreizeichnung ausstellt. Aber welcher Planer wird sich schon die Blöße geben, noch mit veralteter Kühllast-Software zu planen und dem Bauherrn ggf. Nachteile zu bescheren?

Welche Kühllast-Software rechnet rechtskonform?

In Streitfällen ist einzig die Tatsache rechtlich relevant, ob eine Konformitätserklärung des Software-Herstellers vorliegt oder nicht. Darin wird bescheinigt, dass die Kühllast-Software die umfangreichen Validierungs-Beispiele der neuen Ausgabe 2015 der Kühllast-Richtlinie VDI 2078 innerhalb der einzuhaltenden Ergebnis-Toleranzen erfüllt.


Der VDI e. V. klärt auf

Auf seiner Homepage pflegt der VDI e. V. eine Liste, welche Kühllast-Software aktuell validiert ist. Neben SOLAR-COMPUTER sind nur noch GEBSIMU und mh als Softwarehäuser gelistet. Mit der Liste wirkt der VDI e. V. in sachlicher Art manch irreführenden Aussagen anderer Softwarehäuser entgegen.


Kühllast, Simulation, sommerlicher Wärmeschutz

Mit Validierung der SOLAR-COMPUTER-Kühllast-Software (Best.-Nr. W38) sind gleichzeitig auch die darauf aufbauenden SOLAR-COMPUTER-Lösungen "Energiebedarf / Jahressimulation VDI 2067-10" (Best.-Nr. W38.TRY) und "Sommerlicher Wärmeschutz DIN 4108-2 Simulation" (Best.-Nr. B40) validiert. Bei Kunden und Interessenten sind ferner die regionalen SOLAR-COMPUTER-Tagesseminare zum Thema "Neue Kühllast und Jahressimulation VDI 2078 / 6007" und "Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2 Feb. 2013 " sehr beliebt.

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