KfW stoppt Fördermittel bei 18599-Nachweis

Mit ihrem
offenen Brief vom 18.10.2010 an Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und anderen Organisationen hat die
KfW viel Wirbel ausgelöst. Heißt es im Brief doch u. a.: "... dass
Berechnungsergebnisse in Abhängigkeit von der verwendeten Software-Lösung ungewöhnlich
stark voneinander abweichen ...", "... daher kann die
DIN V 18599 für die Berechnung der energetischen Niveaus der KfW-Effizienzhäuser
bis auf Weiteres keine Anwendung mehr finden ..." und "... umgehend auf eine Qualitätsverbesserung bei den Herstellern der Softwarelösungen hinzuwirken ...". Ein starker Vorwurf an die Software-Hersteller! Stimmt der Vorwurf aber überhaupt?

SOLAR-COMPUTER bemüht sich um Versachlichung der Diskussion und Herausarbeiten von Sachverhalten. Dies hat
schon Wirkung erzielt: Auf der
aktuellen KfW-Homepage (KfW-Privatkundenbank / Aktuelles / DIN V 18599) ist von Software-Lösungen, die unterschiedliche Ergebnisse liefern, keine Rede mehr; stattdessen heißt es auf der KfW-Homepage jetzt: "... Bei Berechnungen nach DIN V 18599 mit unterschiedlichen Softwarelösungen sind uns ungewöhnlich starke Abweichungen zum alternativen Berechnungsverfahren nach DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10 aufgefallen ...". Dies ist korrekt und auch logisch, denn die
Norm-Rechenverfahren nach DIN V 18599 und DIN 4108-6 / DIN 4701-10 sind zwar
ähnlich, aber in vielen
Details unterschiedlich, wobei die DIN V 18599 detaillierter ist und mehr Daten benötigt als die DIN 4108-6 / DIN 4701-10.
Hier hat der Gesetzgeber mit der EnEV 2009 selbst ein Problem geschaffen, indem er für Wohngebäude beide Norm-Rechenverfahren als gesetzlich verankerte Nachweise zulässt; der Gesetzgeber sollte jetzt bemüht sein, dem entstandenen Misstand entgegenzuwirken oder diesen abzubauen. Denkansatz 1: EnEV-Nachweise nur noch nach DIN V 18599 erstellen; Denkansatz 2: Wie früher EnEV-Nachweise nach DIN V 18599 auf Nicht-Wohngebäude und nach DIN 4108-6 / DIN 4701-10 auf Wohngebäude beschränken.
Fakt ist, dass die
KfW Fördermittel für KfW-Effizienzhäuser
aktuell nur noch auf Basis von
Nachweisen nach DIN 4108-6 / DIN 4701-10 bzw. PHPP bewilligt. SOLAR-COMPUTER-Anwender haben hier gute Karten: Entweder die Daten komplett im Programm
"Energieeffizienz Wohngebäude" (B52) erfassen, oder, falls die
Projektdaten schon im Programm
"Energieeffizienz DIN V 18599" (B54) vorliegen, das Gebäudemodell
per "One-Klick-Assistent" übernehmen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie demnächst auf der Homepage der 18599 Gütegemeinschaft.