Vom GEG zum GModG: SOLAR-COMPUTER bereitet Umsetzung vor
Mit dem Kabinettbeschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) konkretisieren sich zentrale geplante Änderungen im Gebäudeenergierecht. SOLAR-COMPUTER bewertet den Beschluss aus Sicht der softwaregestützten Gebäude- und TGA-Planung und bereitet die technische Umsetzung verbindlicher Vorgaben frühzeitig vor. Anwendern werden auch weiterhin valide, prüfsichere und belastbare Berechnungsgrundlagen bereitgestellt.
Kabinettbeschluss konkretisiert geplante Neuausrichtung
Bereits am 13. Mai 2026 beschloss das Kabinett, die bisherige 65-Prozent-Vorgabe des GEG 2024 für den Heizungstausch sowie für Neubauten abzulösen, neue technologieoffene Regelungen für die Wärmeversorgung einzuführen und gleichzeitig die energetischen Nachweis- und Bilanzierungsgrundlagen weiterzuentwickeln.Technologieoffene Wärmeversorgung und "Bio-Treppe"
Nach aktuellem Entwurfsstand soll das bisherige System des GEG 2024 im Bereich des Heizungstauschs grundlegend neu geordnet werden. Künftig sieht die GModG-Novelle einen technologieoffenen Katalog zulässiger Erfüllungsoptionen vor. Für neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen in bestehenden Gebäuden soll ab 2029 ein stufenweiser steigender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe eingehalten werden ("Bio-Treppe": 10% ab 2029, 15% ab 2030, 30% ab 2035, 60% ab 2040). Die konkrete Einhaltung bleibt dabei noch zu präzisieren. Gleichzeitig werden Solarthermie, Wärmepumpen-Hybridheizungen und Biomasse-Lösungen differenziert geregelt.Neue Nachweislogik mit DIN/TS 18599:2025-10
Ebenfalls relevant für die Praxis ist die vorgesehene Umstellung der energetischen Nachweislogik. Der Referentenentwurf verknüpft die Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude künftig direkt mit einem neu ausgestalteten Referenzgebäude und stellt die Berechnungsverfahren auf DIN/TS 18599:2025-10 um. Ergänzend wird in den Referenzgebäuden ein technologieneutraler Referenzwärmeerzeuger eingeführt. Für die Fachpraxis bedeutet dies, dass nicht nur rechtliche Vorgaben, sondern auch rechnerische und normative Grundlagen angepasst werden.
Weitere Anforderungen an Nachweisführung und Gebäudeautomation
Zudem werden weitere Themen adressiert, die für Planung und Nachweisführung von Bedeutung sind. Dazu zählen neue Renovierungsanforderungen für bestehende Nichtwohngebäude, die Einführung von Nullemissionsanforderungen in künftigen Stufen sowie erweiterte Vorgaben zur Gebäudeautomation. Hierbei handelt es sich um die nationale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vom Mai 2024. Für den Nachweis der Nullemissionsanforderungen ist eine Ökobilanzierung erforderlich. Gerade im Nichtwohngebäudebereich zeigt sich damit, dass die anstehenden Änderungen nicht nur den Heizungstausch betreffen, sondern auch Bewertungsmaßstäbe, Nachweisprozesse und technische Ausstattungsanforderungen. Damit markiert der Kabinettbeschluss den nächsten konkreten Schritt auf dem Weg zum GModG. Die aktuelle Zeitplanung ist sehr fragil. Falls das parlamentarische Verfahren planmäßig verlaufen sollte, ist nach aktuellem Kenntnisstand mit einem Inkrafttreten der Gesetzesänderung im November 2026 zu rechnen. Die Erstellung von Energieausweisen nach dem neuen Verfahren wäre dann nach einer 6-monatigen Übergangzeit ab Mai 2027 verbindlich anzuwenden.Bundesrat verabschiedet Stellungnahme
Nach der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2026 können sich noch Änderungen an einzelnen Regelungsbausteinen ergeben. Die Länder regen unter anderem an, für große Wohnungsbestandshalter stärker auf einen Flottenansatz statt ausschließlich auf das Einzelgebäude abzustellen, die Länderöffnungsklausel für ambitioniertere Klimaziele zu erweitern und Erleichterungen für bestimmte Interimsbauten fortzuführen. Zusätzlich werden Anpassungen bei der Aufteilung von Kohlendioxidkosten angeregt. Für Planung, Beratung und Nachweisführung unterstreicht dies, dass neben den bereits vorgesehenen energetischen Berechnungsgrundlagen auch organisatorische, gebäudewirtschaftliche und landesspezifische Anforderungen im Blick behalten werden müssen.SOLAR-COMPUTER bereitet softwareseitige Umsetzung vor
Die SOLAR-COMPUTER GmbH verfolgt die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren eng und bereitet sich bereits intensiv darauf vor, verbindliche gesetzliche Änderungen sowie neue normative Anforderungen unmittelbar, nachvollziehbar und fachlich belastbar in leistungsstarke Softwarelösungen zu überführen. So werden die zahlreichen Änderungen der DIN TS 18599 Ausgabe 10/2025 umgesetzt. Für die Berechnung wesentliche Anpassungen gibt es unter anderem beim Berechnungsverfahren für Wärmepumpen, bei den Nutzungsprofilen, v. a. im Hinblick auf die erforderliche Beleuchtungsstärke und den dadurch resultierenden Strombedarf sowie bei der Berücksichtigung erdreichberührter Bauteile über Temperatur-Korrekturfaktoren (Fx-Werte).Verlässliche Berechnungsgrundlagen in der Übergangsphase
Ziel ist es, Anwendern auch in regulatorischen Übergangsphasen valide, prüfsichere und belastbare Berechnungsgrundlagen bereitzustellen. Bis zur finalen gesetzlichen Anpassung steht Anwendern weiterhin das Programmpaket "Energieeffizienz Gebäude nach GEG / DIN V 18599" (Best.-Nr. B56) für die vollständige Nachweisführung nach GEG 2024 auf Basis der DIN V 18599 zur Verfügung.Heute GEG 2024, künftig GModG
SOLAR-COMPUTER stellt sicher, dass Anwender auch in Phasen gesetzlicher Neuausrichtung mit verlässlicher Software arbeiten können: Heute nach GEG 2024 und künftig auch unter den Anforderungen des GModG. Aktualität, Normkonformität und berechnungstechnische Präzision bleiben dabei weiterhin unser Maßstab.Garant für ...
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