
GEG 2020 - alle parlamentarischen Hürden genommen! (Juli 20)
Nach Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 18. Juni im Bundestag wurde am 3. Juli mit Gesetzes-Billigung durch den Bundesrat nun auch die letzte parlamentarische Hürde genommen, das Gesetz zur Veröffentlichung zu bringen, um schon ab 1. Oktober 2020 ein Inkrafttreten zu erreichen. Planern und Beratern steht eine Umrüstung ihrer EnEV- auf GEG-Software bevor.
Inhalt des Gesetzes
Das neue "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (kurz: Gebäudeenergiegesetz - GEG) soll das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinfachen und von Bürokratie entlasten. Dabei werden die geltenden Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des ErneuerbareEnergien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammengeführt.Aktuelle Gesetzesfassung
In der jetzt zur Veröffentlichung anstehenden Fassung gemäß Bundestags-Beschluss vom 18.06.2020 wurden teilweise die vom Bundesrat im Dezember 2019 eingebrachten Forderungen umgesetzt, u. a. das Berücksichtigen synthetischer Energieträger, Regeln zum verstärkten Umrüsten von Kohleheizungen auf umweltfreundlichere Lösungen, Aufheben des "52-GW-Ausbaudeckels" für Solaranlagen sowie ein landesgesetzliches Bestimmen von Mindestabständen >= 1000 m für Windkraftanlagen. Mit einem Inkrafttreten ist schon zum 1. Oktober 2020 zu rechnen, wenn es noch im Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, wie in Fachkreisen erwartet.Novellierung erwünscht
Mit der Billigung des Gesetzes durch den Bundesrat und Verzicht auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses beschließt der Bundesrat gleichzeitig, eine Entschließung zu fassen, mit der die Bundesregierung gebeten werden soll, im Rahmen einer Novellierung des neuen Gebäudeenergiegesetzes sicherzustellen, weitere Anforderungen der Bundesländer in das Gesetz einzuarbeiten. Dies betrifft zum einen, aus Grubengas erzeugte Wärme den erneuerbaren Energien im Sinne des Gesetzes gleichzustellen; zum anderen sollen noch vor 2023 Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude weiterentwickelt werden, um bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bei vereinfachten Regelungen zu erzielen.Software-Umrüstung jetzt planen

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