
Neuer Referenten-Entwurf zum GEG / Softwareplanung (Dez. 18)
In Fassung November 2018 liegt jetzt der überarbeitete Referentenentwurf der Bundesregierung zum "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" (kurz: Gebäudeenergiegesetz - GEG) vor. Der Entwurf erfüllt verpflichtende Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie, die teils schon ab 2019 umzusetzen sind, u. a. Niedrigstergiestandards.
Was auf Planer zukommt
Ein Inkrafttreten des GEG könnte schon im Frühjahr / Sommer 2019 erfolgen, wenn der Entwurf kurzfristig durchs Kabinett geht, wie Anfang Dezember vom BMWi kommuniziert. Auf ca. 180 Seiten beschrieben ersetzt das GEG die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Niedrigstenergiestandard, Ablöse von EnEV easy durch ein Modellgebäudeverfahren, Innovationsklausel, bilanzierbare Gebäudeautomatisation, äquivalente CO2-Emissionen oder ein Ansatz für Wärneversorgungen in Quartieren sind einige der Neuerungen, die auf Planer zukommen. Details siehe GEG im vorliegenden Entwurf.Neue DIN V 18599 als GEG-Grundlage

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