
Aktuelles zur EnEV 2017 (Mai 16)
Auf eine "Kleine Anfrage" an die Bundesregierung mit 32 Fragen zur Novellierung der EnEV und Zusammenführung mit dem EEWärmeG liegen nun die offiziellen Antworten vor. Planer können sich ggf. darauf freuen, dass Probleme mit parallel existierenden Vorschriften, Berechnungsverfahren und unterschiedlichen Vorgaben abgebaut werden. Andererseits kommt viel Neues auf sie zu, was die Planung von Wohn- und Nichtwohngebäuden verändern wird.
Gesetzliche Zusammenfassungen
Um ein aufeinander abgestimmtes Regelungssystem für die energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsgebäude sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorung zu schaffen, sollen EnEG (Energieeinspargesetz), EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz) strukturell neu konzipiert und in nur noch einem Regelungswerk zusammengeführt werden. Der Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet und diskutiert.EU-Niedrigstenergie-Gebäudestandard
Bereits im 4. Gesetz zum EnEG (Energieeinspargesetz) ist gemäß EU-Gebäuderichtlinie der bis Ende 2016 zu definierende und einzuführende Niedrigstenergie-Gebäudestandard angekündigt. Hieran wird nun zeitgleich mit den o. g. gesetzlichen Zusammenfassungen gearbeitet. Die Pflicht zur Beachtung wird ab 1.1.2019 für alle öffentlichen und ab 1.1.2021 für alle Neubauten bestehen.Neue DIN V 18599! Wegfall DIN V 4108-6?

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