Die neue EnEV 2014 als vielversprechende Perspektive (Apr. 13)

In Fachkreisen wird die bevorstehende EnEV 2014 oft kritisch gesehen. Aus SOLAR-COMPUTER-Sicht erscheint die neue EnEV eher als "vielversprechende Perspektive" für Planer wie für Bauherren. SOLAR-COMPUTER hat sich daher entschlossen, die neue EnEV mit einer komplett neuen Software-Entwicklung zu begleiten. Planer werden die neue Software schon vor Inkrafttreten der EnEV 2014 nutzen können.
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Vorausschau

Wer heute die Planung für ein Bauvorhaben beauftragt, möchte meist wissen, ob das Bauwerk die Anforderungen der kommenden EnEV 2014 erfüllen wird, auch wenn diese aktuell noch nicht in Kraft getreten ist. Gerade öffentliche und gewerbliche Bauherren und Betreiber, die auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit ihrer Immobilie bedacht sind, stellen diese wichtige Frage und geben sie an ihre Planer oder Berater zur Beantwortung weiter. Ab Sommer 2013 wird die neue SOLAR-COMPUTER-Software Antworten liefern können.

Neue DIN V 18599 als Pate

Mit Erscheinen der Ausgaben Dezember 2011 der DIN V 18599, die die wesentlichen algorithmischen Grundlagen der neuen EnEV darstellen, war der Startschuss für die Neuentwicklung bei SOLAR-COMPUTER gegeben: für den Rechenkern zur Umsetzung der Algorithmen der neuen DIN V 18599 wie für die Bedienoberfläche, die dem Rechenkern Daten zuführt, kontrollierbar macht und Ergebnisse des Rechenkerns visualisiert. Die Neuerungen der Ausgaben 2011 der DIN V 18599 Teil 1 bis 10 sind außerordentlich umfangreich, vielfach veröffentlicht und ausführlich beschrieben, u. a. im SOLAR-COMPUTER-Magazin Nr. 36.

Eigener Rechenkern

SOLAR-COMPUTER möchte nicht in der Haut mancher Wettbewerber stecken und von einem 18599-Rechenkern (auch "Kernel" genannt) eines Dritten abhängen. Die SOLAR-COMPUTER-Software wird komplett und ausschließlich bei SOLAR-COMPUTER entwickelt, oder anders formuliert: Sie hat einen eigenen SOLAR-COMPUTER-18599-Rechenkern. Damit ist SOLAR-COMPUTER frei und unabhängig in der Zeitplanung; Verantwortlichkeit für Rechenkern und Oberfläche liegt in einer Hand; Wartezeiten auf Zulieferung eines fremden 18599-Rechenkerns entfallen; Produkthaftungsketten spielen keine Rolle. SOLAR-COMPUTER knüpft hier an das "Unabhängigkeits-Konzept" der aktuellen Software "Energieeffizienz" (Best.-Nr. B54) an, das die aktuell noch gültige EnEV 2009 unterstützt, und erfüllt höchste Qualitätsansprüche. In Fachkreisen gilt die SOLARCOMPUTER-Software als Messlatte bei Software-Vergleichen und liegt seit Jahren im Praxistext der Zeitschrift "Energieberater" auf Platz 1.

Komplette Umsetzung

Die neue SOLAR-COMPUTER-Software setzt das 18599-Regelwerk komplett und mit allen seinen komplexen Algorithmen moderner Systeme und Verfahren um. Hierauf entfällt der Löwenanteil der Programm-Entwicklung, auch wenn die Neuerungen der EnEV 2014 im Vergleich zur EnEV 2009 ebenfalls erheblichen Programmieraufwand erfordern. In erster Version unterstützt die Software den veröffentlichten Entwurf zur EnEV 2014; eventuelle Änderungen bis zum Inkrafttreten werden projektkompatibel in die Software eingepflegt und Planern als Online-Updates bereitgestellt. Ferner unterstützt SOLAR-COMPUTER den Parallelbetrieb der Software "neue EnEV 2014 / neue DIN V 18599" und "gültige EnEV 2009 / alte DIN V 18599" sowie ein Konvertieren von Gebäudedaten auf die neuen Regelwerke.

Indirekte und Sorbtions-Kühlung …

… im Teil 7 der DIN V 18599 ist nur eine der vielen Neuerungen im Regelwerk, das jetzt auch für diese moderne Technologie adäquate Algorithmen bietet. Auch für alle Arten von Wärmepumpen bietet das Regelwerk jetzt gut handhabbare Algorithmen und Abbildungsmöglichkeiten geplanter Anlagen in das Datengerüst der DIN V 18599. Weitere 18599-Neuerungen: Solarthermie, Erdberührung, Infiltration, Glasdoppelfassaden, solare Kühlung, LED-Technologie, Hallenheizsysteme, bedarfsgeführte Regelungen, passive Kühlung, Mikro-KWK-Anlagen, Photovoltaik- und Windkraftanlagen, etc.

Ab 1. Januar 2014?

Während das Regelwerk der neuen DIN V 18599, das die EnEV 2014 zitieren wird, schon feststeht, sind einige Details der neuen EnEV noch offen; Optimisten erwarten ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2014. Zunächst muss noch das geltende Energieeinspargesetz (EnEG 2009) novelliert werden, das die Bundesregierung ermächtigt, die EnEV als Verordnung zu erlassen. Ein Entwurf des neuen EnEG liegt vor, in dem die Anfoderungen der neugefassten EU- Gebäuderichtlinie (2010/31EU) eingearbeitet sein müssen, u. a. Niedrigstenergie-Neubaustandard, unabhängiges bundesweites Prüf- und Kontrollsystem für Heizungs- und Klimaanlagen, etc. Aktuell muss die EnEV selbst nach letzten Anpassungen des Referentenentwurfs nur noch die parlamentarische Hürde des Bundesrates zur rechtsverbindlichen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt überspringen, spätestens am letztmöglichen Beschlusstermin am 05.07.2013, wenn weitere Verzögerungen vermieden werden sollen. Ein informativer ausführlicher Artikel zum Thema befindet sich übrigens im Deutschen Ingenieurblatt Ausgabe 12/12.

Nachweis nach EEWärmeG

Schon in der ersten Version wird die neue SOLAR-COMPUTER-Software das neue Beiblatt 2 der DIN V 18599 in Ausgabe 2012-06 umsetzen. Das Beiblatt beschreibt das Anwenden von Kennwerten aus Energieeffizienz-Berechnungen nach DIN V 18599 für Nachweise zur Einhaltung des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG).

Sommerlicher Wärmeschutz

Auch die neue EnEV 2014 wird wie schon die EnEV 2009 wieder auf die DIN 4108-2 zum Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes verweisen.



Hier hat sich mit Ausgabe 2013 der DIN 4108-2 jedoch viel geändert: Das Nachweisverfahren nach Sonneneintragskennwerten wird als Näherung klassifiziert und seine Anwendung eingeschränkt, u. a. für Gebäude mit Doppelfassaden oder transparenter Wärmedämmung; uneingeschränkt anwendbar ist dagegen das in Absatz 8.4.2 ausführlich beschriebene Verfahren der thermischen Gebäudesimulation zum Nachweis von Jahresübertemperaturgradstunden. SOLAR-COMPUTER-Anwender können dies mit der SOLAR-COMPUTER-Software zur thermischen Gebäudesimulation (Best.-Nr.W38.TRY) berechnen.

Transparenz

Bei Redaktionsschluss noch offen ist die Entscheidung, ob in die künftige EnEV 2014 eine Verpflichtung zur "Dokumentation der Berechnung" aufgenommen wird. Sie erzeugt keine Mehrarbeit für den Planer, sorgt aber für mehr Transparenz, Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten der EnEV-Nachweise, etwa bei Vergabestellen für Fördermittel. Alle Details der Dokumentation sollen in einem Beiblatt 3 zur DIN V 18599 veröffentlicht werden. Bei Redaktionsschluss ist das neue Beiblatt im Normenausschuss noch in Bearbeitung. Weiter zur Transparenz wird auch das Software-Prüfsiegel des 18599 Gütegemeinschaft e. V. beitragen, dessen Kriterien derzeit erarbeitet werden.

Gebäudeoptimierung

Insgesamt schätzt SOLARCOMPUTER die neue Software zur EnEV 2014 in zweierlei Sichtweisen als hervorragendes Hilfsmittel für den Planer ein: Zum einen erfüllt die Software mit komfortablen schnellen Bedienmöglichkeiten alle Anforderungen an zu erstellende Nachweise; zum anderen eignet sie sich hervorragend als Instrument zur Gebäudeoptimierung: Mit Einarbeiten der zahlreichen modernen technischen oder baulichen Systeme und Verfahren zur Energie- und Betriebskosten-Einsparung in die Ausgaben 2011 der DIN V 18599 lassen sich jetzt alle geplanten Neubau- oder Sanierungsprojekte inkl. Anlagentechnik und Nutzungsart adäquat in Norm und Software abbilden und berechnen. Entscheidend für die Gebäudeoptimierung ist darüber hinaus das optional nutzbare SOLAR-COMPUTER-Varianten-Konzept, mit dem der Planer schnell und einfach bauliche, technische oder kombinierte Varianten erfassen und in ihren Auswirkungen auf Betriebskosten prüfen kann. Mit Anwenden des Programms "Wirtschaftlichkeitsberechnung" (Best.-Nr. K80) schließt sich der Kreis integraler Softwareanwendung zum Nutzen aller Beteiligten.

Tagesseminare

Mit dem Produktstart des neuen Programms "Energieeffizienz Gebäude" (Best.-Nr. B55) bietet SOLAR-COMPUTER bundesweit Tagesseminare mit dem Thema "Neue EnEV/neue DIN V 18599" an. Sie können sich online unter Termine anmelden. Die Teilnahmegebühr beträgt 95,- € zzgl. 19 % MwSt.

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