
KfW-Freigabe für 18599-Nachweise (Aug. 11)
Die KfW akzeptiert wieder 18599-Nachweise für Wohnbau-Fördermittelanträge, sofern diese mit bestimmten Software-Produkten und unter Einhalten bestimmter Regeln erstellt wurden. Das Erstellen der Nachweise mit Hilfe der SOLAR-COMPUTER-Software "Energieeffizienz Gebäude" (B54) ist ausdrücklich erlaubt, wie auf der Homepage des BMVBS beschrieben.


Das SOLAR-COMPUTER-Programm "Energieeffizienz Wohngebäude" (B54) erfüllt ab Version 5.04.08 alle Anforderungen des BMVBS bzw. der KfW zum Erstellen von 18599-Nachweisen für Wohngebäude-Förderanträge. In der BMVBS-Anlage "Software-Übersicht" sind alle zugelassenen Software-Produkte aufgeführt.

Die BMVBS-Anlage "Parameter" enthält die in einer mehrseitigen Liste fixierten Werte oder zu beachtenden Hinweise, die für einen öffentlich-rechtlichen Nachweis für Wohngebäude nach DIN V 18599 im Sinne der KfW-Förderung zu beachten sind. Die Liste reicht von A (Absorptionsgrad Dach) bis Z (Zweirohrnetz).
Das SOLAR-COMPUTER-Programm "Energieeffizienz Gebäude" (B54) unterstützt die Parameterliste automatisch und vollständig, schränkt jedoch den Leistungsumfang des Programms in folgenden drei Fällen nicht unnötig ein:
- KfW-Vorgabe "el. Kesselregelung" änderbar gemäß 18599 in "ohne el. Kesselregelung",
- KfW-Vorgabe "Zweirohrnetz" änderbar gemäß 18599 in "Einrohrnetz",
- KfW-Vorgabe "COP-Wert WP" individuell änderbar gemäß 18599.
Garant für ...
- Innovation
- Beständigkeit
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- Service