KfW stoppt Fördermittel bei 18599-Nachweis (Nov. 10)

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KfW stoppt Fördermittel bei 18599-Nachweis

Mit ihrem offenen Brief vom 18.10.2010 an Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und anderen Organisationen hat die KfW viel Wirbel ausgelöst. Heißt es im Brief doch u. a.: "... dass Berechnungsergebnisse in Abhängigkeit von der verwendeten Software-Lösung ungewöhnlich stark voneinander abweichen ...", "... daher kann die DIN V 18599 für die Berechnung der energetischen Niveaus der KfW-Effizienzhäuser bis auf Weiteres keine Anwendung mehr finden ..." und "... umgehend auf eine Qualitätsverbesserung bei den Herstellern der Softwarelösungen hinzuwirken ...". Ein starker Vorwurf an die Software-Hersteller! Stimmt der Vorwurf aber überhaupt?

SOLAR-COMPUTER bemüht sich um Versachlichung der Diskussion und Herausarbeiten von Sachverhalten. Dies hat schon Wirkung erzielt: Auf der aktuellen KfW-Homepage (KfW-Privatkundenbank / Aktuelles / DIN V 18599) ist von Software-Lösungen, die unterschiedliche Ergebnisse liefern, keine Rede mehr; stattdessen heißt es auf der KfW-Homepage jetzt: "... Bei Berechnungen nach DIN V 18599 mit unterschiedlichen Softwarelösungen sind uns ungewöhnlich starke Abweichungen zum alternativen Berechnungsverfahren nach DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10 aufgefallen ...". Dies ist korrekt und auch logisch, denn die Norm-Rechenverfahren nach DIN V 18599 und DIN 4108-6 / DIN 4701-10 sind zwar ähnlich, aber in vielen Details unterschiedlich, wobei die DIN V 18599 detaillierter ist und mehr Daten benötigt als die DIN 4108-6 / DIN 4701-10.

Hier hat der Gesetzgeber mit der EnEV 2009 selbst ein Problem geschaffen, indem er für Wohngebäude beide Norm-Rechenverfahren als gesetzlich verankerte Nachweise zulässt; der Gesetzgeber sollte jetzt bemüht sein, dem entstandenen Misstand entgegenzuwirken oder diesen abzubauen. Denkansatz 1: EnEV-Nachweise nur noch nach DIN V 18599 erstellen; Denkansatz 2: Wie früher EnEV-Nachweise nach DIN V 18599 auf Nicht-Wohngebäude und nach DIN 4108-6 / DIN 4701-10 auf Wohngebäude beschränken.

Fakt ist, dass die KfW Fördermittel für KfW-Effizienzhäuser aktuell nur noch auf Basis von Nachweisen nach DIN 4108-6 / DIN 4701-10 bzw. PHPP bewilligt. SOLAR-COMPUTER-Anwender haben hier gute Karten: Entweder die Daten komplett im Programm "Energieeffizienz Wohngebäude" (B52) erfassen, oder, falls die Projektdaten schon im Programm "Energieeffizienz DIN V 18599" (B54) vorliegen, das Gebäudemodell per "One-Klick-Assistent" übernehmen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie demnächst auf der Homepage der 18599 Gütegemeinschaft.

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