Neue EnEV-Online-Registrierung, so funktioniert`s! (April 14)

Die ab Mai 2014 in Kraft tretende neue EnEV bringt für Planer viel Neues, u. a. die zentrale Online-Registrierung von EnEV-Nachweisen durch das DIBt zur Einführung des 3-stufigen Kontrollsystems. SOLAR-COMPUTER unterstützt das neue Verfahren und bietet dem Planer in der SOLAR-COMPUTER-Software "Energieeffizienz Gebäude EnEV 2014" ab Lieferstand April 2014 die benötigte Bedienoberfläche an. Ohne Internet-Anschluss läuft nichts mehr.
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Vorsicht vor überflüssigen Kosten!

Die EnEV-Registriernummer ist Voraussetzung für einen EnEV-Nachweis und bundesweit eindeutig mit diesem verbunden. Muss ggf. ein zweiter EnEV-Nachweis erstellt werden, weil sich Projektdaten geändert haben o. ä., ist ein erneuter Abruf einer EnEV-Registriernummer erforderlich. Da der Abruf gebührenpflichtig ist, empfiehlt es sich zum Vermeiden überflüssiger Kosten, schon vor dem Erstellen des EnEV-Nachweise genau zu prüfen, ob alle Daten korrekt sind und die Ergebnisse die Anforderungen der EnEV erfüllen. Die SOLAR-COMPUTER-Software bietet dazu komfortable, transparente und vollständige Kontrollmöglichkeiten.

Online-Registrierung und Druckgenerierung

Die Online-Registrierung ist mit dem Generieren des öffentlich-rechtlichen EnEV-Nachweises kombiniert. Der Start der Vorgänge erfolgt aus einem SOLAR-COMPUTER-Dialog, in den eine "BBSR-Applikation" für Registrierung und Druck-Generierung eingebunden ist. Der Start löst im Hintergrund mehrere automatisch ablaufende Vorgänge aus, um die sich der Planer nicht kümmern muss: SOLAR-COMPUTER überträgt alle relevanten Daten und Ergebnisse in Form einer speziellen XML-Datei an die BBSR-Applikation; diese kommuniziert mit dem DIBt-Server zwecks Prüfung und im OK-Fall Bereitstellen der EnEV-Registrier- und Prüfzertifikatnummer; ferner generiert die BBSR-Applikation im OK-Fall den öffentlich-rechtlichen EnEV-Nachweis in Form einer pdf-Datei, die der Planer in seinem Ermessen ausdrucken, weiterleiten oder sichern kann.

Genaue Informationen und Beschreibungen

Beste Möglichkeiten zum Kennenlernen der Software und ihrer Anwendung in der Praxis bieten die SOLAR-COMPUTER-Seminare "EnEV 2014", die SOLAR-COMPUTER-Referenten in den nächsten Wochen bundesweit an 13 Standorten durchführen. Die Seminare behandeln zunächst ausführlich die Neuheiten der EnEV 2014 sowie der neuen Ausgaben der DIN V 18599, bevor die Theorie an Praxisbeispielen unter Einsatz der Software erläutert wird. SOLAR-COMPUTER-Wartungskunden erhalten zudem ausführliche Update-Beschreibungen, u. a. betreff Online-Registrierung.

Erfasste Daten mehrfach nutzen

Die Arbeit, die mit der Datenerfassung für den EnEV-Nachweis verbunden ist, lässt sich mit dem SOLAR-COMPUTER-Software-System für weitere Aufgabenstellungen auf dem eigenen Rechner oder im Verbund mit Planungspartnern nutzen, u. a. für EEWärmeG-Nachweis, Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes, Nachweis von Jahresübertemperaturgradstunden mittels thermischer Gebäudesimulation, Kühllastberechnung nach VDI 2078 / 6007,Energiebedarf VDI 2067/10 oder Heizlastberechnung DIN EN 12831.

3-stufiges Kontrollsystem noch unklar

Mit der eingebundenen BBSR-Applikation wird es für Planer augenfällig, wie der Gesetzgeber mit der neuen EnEV Aufgaben der EU-Richtlinie 2010/31/EU erfüllt. Diese schreibt die Einführung eines unabhängigen 3-stufigen Kontrollsystems für Energieausweise sowie ein Kontrollsystem für Inspektionsberichte von Klimaanlagen vor. In §26d der EnEV ist das Kontrollsystem beschrieben: In Stufe I ist die Validität zu prüfen, in Stufe II sind stichprobenartig Eingabedaten und Ergebnisse des Energieausweises zu prüfen, Stufe III sieht eine vollständige Prüfungsmöglichkeit bis hin zu einer Vor-Ort-Begehung vor. Die Durchführung der Kontrolle ist Sache der Bundesländer.

Übergangsregelung

In §30 der EnEV überträgt der Gesetzgeber die Aufgaben der Bundesländer als Registrier- und Kontrollstelle (Stufe I, z. Z nur Datensammelstelle) für max. 7 Jahre zentral auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Ziel des Gesetzgebers ist, jeden 10. Energieausweis zu kontrollieren. Der Zusatz "... soweit diese Aufgaben elektronisch durchgeführt werden können ..." schließt terminliche Eventualitäten nicht aus. Im DIBt-Newsletter Dez. 2013 heißt es dazu: "Bisher wird jedoch für die Stufen II und III eine rein elektronische Überprüfung nicht als durchführbar erachtet.". Die Stufen II und III sind bei den Ländern noch in Diskussion. Seitens SOLAR-COMPUTER sind mit den im Hintergrund erzeugten Übergabedateien bereits alle Anforderungen erfüllt, so dass Planer mit dem SOLAR-COMPUTER-Programm "Energieeffizienz Gebäude EnEV 2014" (Best.-Nr. B55) bestens ausgerüstet sind.

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